AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gigant Print Works Bildproduktion GmbH 

Präambel 

Auf unserer Internetplattform www.gigantbildproduktion.de bieten wir ein Online-Tool für Professionals zur Produktion hochwertiger C-Prints oder Kaschierungen von C-prints auf Alu-Dibond und im Diasec® verfahren an. Die digitalen Daten des Auftraggebers können über unser Portal auf unterschiedlichen Qualitätsstufen produziert werden. Dazu lädt der Anwender seine Daten entsprechend unseren Vorgaben auf unseren Server hoch. Unter den entsprechenden Buttons unserer Seite finden Sie Informationen, wie die Daten angelegt werden müssen, um entsprechend unserer Produktionsstandards bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Da die derzeitigen Möglichkeiten des Proofings mittels eines digitalen Softproofs nicht unseren Qualitätsstandards genügen, erhält der Auftraggeber auf Wunsch einen analogen Hardpoof in der Größe A4, den wir ihm zur Produktionsfreigabe per Post zusenden.

1. Geltungsbereich:

Alle Aufträge und Verträge, die über das GIGANT-Printportal erteilt werden oder die Produktion hochwertiger C-Prints oder Kaschierungen von C-prints auf Alu-Dibond und im Diasec® verfahren zum Gegenstand haben, werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB ausgeführt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Der Auftraggeber akzeptiert die Geltung dieser AGB, in dem er vor der Bestellung den entsprechenden Link auf unsrem Printportal anklickt, wobei er versichert, die AGB vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.

2. Allgemeines

Wir akzeptieren als Auftraggeber ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften.

Melden sich Minderjährige als Auftraggeber bei uns an, haftet für deren Handlungen derjenige, dessen PC der minderjährige Auftraggeber nutzt.

2.1 Wir müssen darum bitten, die bei der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben einschließlich einer aktuellen Adresse (kein Postfach sowie keine Mehrwertdienstrufnummer) sowie auf unser Verlangen die Steuernummer und Angabe zur Umsatzsteuerpflicht des Auftraggebers. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.

2.2 Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu ändern.

2.3 Bei der Anmeldung wählt der Auftraggeber einen Benutzernamen und ein Passwort. Beide dürfen Rechte Dritter – insbesondere Namens- und Markenrechte – nicht verletzen, nicht in die Irre führen und nicht gegen die guten Sitten oder Gesetze verstoßen. Wir sind frei, formale Anforderungen und Beschränkungen neuer Nutzernamen oder Passwörter zu definieren oder Nutzernamen, auch im Nachhinein, abzulehnen.

2.4 Der Auftraggeber muss sein Passwort geheimhalten und den Zugang zu seinem Konto sorgfältig sichern. Er ist verpflichtet, uns umgehend zu informieren, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Konto von Dritten missbraucht wurde. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch seines Passworts durch Dritte.

2.4 a Der Auftraggeber darf keine Mechanismen, Software oder sonstige Skripts in Verbindung mit der Nutzung des GIGANT-Printportals verwenden, die das Funktionieren des GIGANT-Printportals stören könnten. 

2.4 b Der Auftraggeber darf keine von GIGANT generierten Inhalte blockieren, überschreiben, modifizieren oder in sonstiger Weise in das GIGANT-Printportal eingreifen.

2.4 c  Die auf dem GIGANT-Printportal abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verarbeitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von „Robot/Crawler“-Suchmaschinentechnologien oder sonstige automatische Mechanismen.

2.5 Verfügbarkeit

Wir können die Nutzung des Printportals und dessen Funktionen nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik ermöglichen. Insofern schulden wir lediglich unser Bemühen, dass das Printportal im Umfang üblicher technischer Verfügbarkeit international zu jeder Zeit abrufbar ist und zur Erteilung eines Printauftrags und zum Upload der Bilddaten zur Verfügung steht.

Wegen regelmäßig notwendiger Wartungsarbeiten und möglichen Systemstörungen garantieren wir ausdrücklich nicht ständige Verfügbarkeit des Portals oder auch Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. 

Angebot ist das Absenden der virtuellen Auftragsbestätigung des Bestellers an uns. An diese Bestellung ist er zehn Tage gebunden.

Die Annahme erfolgt nach unserer Wahl durch förmliche Annahme, auch durch E-Mail oder durch Ausführung der Bestellung durch uns.

3.2    Auf Wunsch stellen wir, gegen besondere Vergütung, einen Hardproof auf Originalpapier in der Größe A4 zur Verfügung. Mit unserem speziell entwickelten Online-Tool kann der Auftraggeber entscheiden, welchen Bildausschnitt er als Ausdruck in Originalgröße (100 %) haben möchte. Der Hardproof auf Originalpapier wird dem Auftraggeber zur Produktionsfreigabe per Post zugesandt. Der Auftraggeber erhält eine Bestätigungs-E-Mail, sobald der Hardproof unser Haus verlässt, verbunden mit der Bitte um Erklärung der Produktionsfreigabe über das Kundencenter. Diese Produktionsfreigabe legt unsere Leistung verbindlich fest.

3.3 Geht die Produktionsfreigabe nicht innerhalb von drei Wochen ab Absendung des Hardproofs durch uns bei uns wieder ein, ist damit der Vertrag über die Herstellung des physischen Drucks beendet, und der Auftraggeber hat lediglich den Hardproof zum vereinbarten Preis zu vergüten. Weitere Kosten entstehen dem Auftraggeber nicht.

3.4 Verzichtet der Auftraggeber auf die Zusendung des Hardproofs, ist unser Leistungsumfang durch die Übersendung der Druckdaten im Rahmen der Bestellung des Auftraggebers definiert.

3.5 Unsere ausführlichen Informationen und Vorgaben, wie Daten entsprechend unseres Workflows angelegt sein müssen, um optimale Ergebnisse zu erzielen, müssen zwingend eingehalten werden.

3.6 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass er nach dem Erteilen einer Produktions-Freigabe in jedem Fall zur Abnahme des/der freigegeben Prints verpflichtet ist. Wir empfehlen daher, einen Hardproof auf Originalpapier anzufordern.

3.7 Sollte der Auftraggeber kein Kaufmann sein, ist ein Recht zum Widerruf nach § 312 d IV Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die bestellten Werke nach den Vorgaben des Auftraggebers individuell angefertigt und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Gerade durch den zuvor beschriebenen Proofing-Prozess liegt die Interpretation des Quellmaterials und die resultierende Anmutung des Ergebnisses weitgehend in den Händen des Auftraggebers. Verzichtet er freiwillig auf den Proofing-Prozess, liegt dies ebenfalls in seinen Händen. 

3.8 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur Herstellung der physischen Drucke erforderlichen Rechte an den Bildern oder Dateien uneingeschränkt verfügen kann. Er stellt uns von jeder Inanspruchnahme frei, die ihren Grund darin hat, dass die uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Auftraggebers bestritten werden.

3.9 GIGANT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber eingestellten Bilddateien ein Jahr lang zu speichern. 

4. Lieferung, Versand

4.1 Die vereinbarten Lieferfristen sind unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Der Versand erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Versand von Hardproofs auf Originalpapier.

4.3 Der Versand erfolgt durch Frachtführer. Für diesen Versand gelten die Versandbedingungen des Frachtführers, die wir dem Auftraggeber auf Anforderung gerne zur Verfügung stellen.

4.4 Der Auftraggeber hat die ihm zugesandten Prints sofort zu kontrollieren. Mängelrügen sind innerhalb von einer Ausschlussfrist von drei Tagen GIGANT brieflich oder per E-Mail mitzuteilen.

5 Zahlung und Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung per Kreditkarte.

Die mit diesem Zahlungsarten für GIGANT verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. 

5.2 Für den Fall, dass das Konto des Auftraggebers keine ausreichende Deckung aufweist oder er unberechtigt Widerspruch gegen den Bankeinzug einlegt, kann GIGANT neben den von der Bank berechneten Fremdkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 15,00 verlangen.

5.3 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann GIGANT für jede Mahnung eine Kostenpauschale von € 10,00 in Rechnung stellen.

5.4 Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen und Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.5 Die Prints bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GIGANT.

6 Gewährleistung

6.1 Mängel können nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber das mangelhafte Werk innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche seit Lieferung an ihn GIGANT zur Verfügung gestellt hat.

6.2 Liegt ein Mangel vor, kann der Auftraggeber Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, kann der Auftraggeber den vereinbarten Preis mindern oder bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten.

6.3 GIGANT übernimmt in ihrem Printportal ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und haftet daher nicht für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen.

6.4 GIGANT haftet nicht, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckdateien eine Beschaffenheit aufweisen, die nicht den Vorgaben entsprechen, die im Printportal veröffentlicht sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese detaillierten Vorgaben vor dem Upload seiner Daten, spätestens aber vor Auftragserteilung einzusehen und seine Daten dementsprechend anzulegen.

6.5 Hat der Auftraggeber keinen Hardproof angefordert oder hat er nach Erhalt des Hardproofs eine Produktionsfreigabe erteilt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beziehen sich auf Mängel, für die die Kenntnisnahme eines Hardproofs ohne jede Bedeutung ist.

6.6 Die in unseren Ausgangsmaterialien und Herstellungsverfahren verwendeten Papiere, Farbstoffe, Chemikalien und sonstigen Materialien können sich, wie andere Farbstoffe auch,  mit der Zeit geringfügig verändern, zum Teil sogar von einer Produktionscharge zur nächsten. Bei derartigen produkt- und branchenüblichen Varianzen besteht keinerlei Ersatzpflicht.

6.7 Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von GIGANT zu vertreten sind, gleichgültig ob diese Ereignisse bei GIGANT oder deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen GIGANT, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Kündigung des Auftraggebers in oben beschriebenen Fällen ist frühestens zwei Wochen nach Eintritt der Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn dem Auftraggeber weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist.

6.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. GIGANT haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet GIGANT nicht für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von GIGANT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

6.9 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.

6.10 Für leichte Fahrlässigkeit haftet GIGANT nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung wird der Höhe nach auf das Doppelte des Auftragswertes sowie der Art nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss.

7. Sonstiges

7.1 Erfüllungsort ist der Sitz von GIGANT.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ist der Gerichtsstand 73760 Ostfildern.

7.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

7.3 Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.

GIGANT kann, unabhängig vom Vertrag über die Herstellung der Prints, mit dem Auftraggeber kommunizieren und ihm weitere Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die ihn interessieren könnten.